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WIE WERDE ICH NOTARIATSKANDIDAT

Ich bin Notariatskandidat, sobald ich

1. bei einem österreichischen Notar angestellt und

2. in das bei der Notariatskammer geführte Verzeichnis der Notariatskandidaten eingetragen bin.

BEWERBUNG BEI EINEM NOTAR ALS NOTARIATSKANDIDAT

Um Notariatskandidat zu sein, musst Du bei einem Notar angestellt sein. Sämtliche Notare Österreichs findest

Du auf der Homepage www.notar.at. Richte Deine Bewerbung direkt an einen Notar. Es kommt auch vor, dass

Notare, welche auf der Suche nach Notariatskandidaten sind, sich direkt an den Verein der Notariatskandidaten

wenden. Gerne kannst Du auch Deinen Lebenslauf samt Motivationsschreiben direkt uns schicken. Diese

werden wir im konkreten Anlassfall an den suchenden Notar/die suchende Notarin weiterleiten.

ICH HABE EINEN AUSBILDUNGSNOTAR GEFUNDEN, WAS NUN?

  1. Die Anzeige auf Eintragung in das bei der Notariatskammer geführte Verzeichnis der Notariatskandidaten erfolgt durch Deinen Ausbildungsnotar.

2.   Um von der Notariatskammer in das Verzeichnis der Notariatskandidaten eingetragen werden zu können, ist die      

      Vorlage folgender Unterlagen erforderlich:

a. Lebenslauf

b. Geburtsurkunde

c. Staatsbürgerschaftsnachweis

d. Meldezettel

e. Heiratsurkunde

f. Geburtsurkunde der Kinder

g. Diplomprüfungszeugnisse

h. Magisterium/Doktorat

i. Strafregisterauszug

j. Passfoto (für den Notariatskandidatenausweis)

Voraussetzungen für die Eintragung in das bei der Notariatskammer geführte Verzeichnis der NotariatskandidatenIn das bei der Notariatskammer geführte Verzeichnis der Notariatskandidaten darf nur eingetragen werden, wer

  1. nachweist, dass er Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderenVertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft und von ehrenhaftem Vorleben ist;

  2. ein Studium des österreichischen Rechts (§ 6a NO) abgeschlossen hat;

  3. mindestens sieben Monate bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft in rechtsberuflicher Tätigkeiverbracht hat;

  4. an dem Tag, mit dem seine erstmalige Eintragung wirksam würde, das 35. Lebensjahr nicht vollendet hat;

  5. keinen sonstigen wichtigen Grund zur Verweigerung für die Eintragung gesetzt hat.

Weitere Schritte nach der erfolgten Eintragung in das bei der Notariatskammer

geführte Verzeichnis der Notariatskandidaten

  1. Der Notariatskandidat ist in allen Bereichen der notariellen Tätigkeit zu verwenden.

  2. Der Verein der Notariatskandidaten ist Dein Ansprechpartner für berufliche Fragen und Probleme.

  3. Vom Verein der Notariatskandidaten erhältst Du einen Tutor zugeteilt; das ist ein Mitglied desVereinsvorstandes, der Dir persönlich gerade in der schwierigen ersten Zeit in Deinem neuen Beruf mit Rat und Tat zur Seite steht.

4.  Der Verein der Notariatskandidaten hält Fortbildungsveranstaltungen (Vorträge, Fachkurse, Diskussionen,etc…) und

     Veranstaltungen geselligerer Natur (Ausflüge, Sport- und sonstige Veranstaltungen).

 

5.  Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen empfiehlt sich insbesondere auch, um neue Kolleginnen undKollegen.   

     kennenzulernen oder um Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen.

DIE NOTARIATSPRÜFUNG

1.  Durch die Notariatsprüfung sollen die für die Ausübung des Berufes eines Notars nötigen praktischen

     Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden. Die Ablegung der Notariatsprüfung ist in weiterer

     Folge Voraussetzung für die Ernennung zum Notar.

2.  Die Notariatsprüfung ist eine Fachprüfung und besteht aus zwei Teilprüfungen. Jede Teilprüfung besteht

     aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

3.  Die erste Teilprüfung kann nach einer praktischen Verwendung als Notariatskandidat im Ausmaß von

     mindestens einem Jahr und sechs Monaten abgelegt werden.

4.  Die zweite Teilprüfung kann nach bestandener erster Teilprüfung und einer weiteren praktischen

     Verwendung als Notariatskandidat im Ausmaß von mindestens einem Jahr abgelegt werden.

5.  Voraussetzung für die Zulassung zu den Teilprüfungen ist überdies die Teilnahme an den für

     Notariatskandidaten verbindlichen und anrechenbaren Ausbildungsveranstaltungen.

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