WIE WERDE ICH NOTARIATSKANDIDAT
Ich bin Notariatskandidat, sobald ich
1. bei einem österreichischen Notar angestellt und
2. in das bei der Notariatskammer geführte Verzeichnis der Notariatskandidaten eingetragen bin.
BEWERBUNG BEI EINEM NOTAR ALS NOTARIATSKANDIDAT
Um Notariatskandidat zu sein, musst Du bei einem Notar angestellt sein. Sämtliche Notare Österreichs findest
Du auf der Homepage www.notar.at. Richte Deine Bewerbung direkt an einen Notar. Es kommt auch vor, dass
Notare, welche auf der Suche nach Notariatskandidaten sind, sich direkt an den Verein der Notariatskandidaten
wenden. Gerne kannst Du auch Deinen Lebenslauf samt Motivationsschreiben direkt uns schicken. Diese
werden wir im konkreten Anlassfall an den suchenden Notar/die suchende Notarin weiterleiten.
ICH HABE EINEN AUSBILDUNGSNOTAR GEFUNDEN, WAS NUN?
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Die Anzeige auf Eintragung in das bei der Notariatskammer geführte Verzeichnis der Notariatskandidaten erfolgt durch Deinen Ausbildungsnotar.
2. Um von der Notariatskammer in das Verzeichnis der Notariatskandidaten eingetragen werden zu können, ist die
Vorlage folgender Unterlagen erforderlich:
a. Lebenslauf
b. Geburtsurkunde
c. Staatsbürgerschaftsnachweis
d. Meldezettel
e. Heiratsurkunde
f. Geburtsurkunde der Kinder
g. Diplomprüfungszeugnisse
h. Magisterium/Doktorat
i. Strafregisterauszug
j. Passfoto (für den Notariatskandidatenausweis)
Voraussetzungen für die Eintragung in das bei der Notariatskammer geführte Verzeichnis der NotariatskandidatenIn das bei der Notariatskammer geführte Verzeichnis der Notariatskandidaten darf nur eingetragen werden, wer
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nachweist, dass er Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderenVertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft und von ehrenhaftem Vorleben ist;
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ein Studium des österreichischen Rechts (§ 6a NO) abgeschlossen hat;
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mindestens sieben Monate bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft in rechtsberuflicher Tätigkeiverbracht hat;
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an dem Tag, mit dem seine erstmalige Eintragung wirksam würde, das 35. Lebensjahr nicht vollendet hat;
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keinen sonstigen wichtigen Grund zur Verweigerung für die Eintragung gesetzt hat.
Weitere Schritte nach der erfolgten Eintragung in das bei der Notariatskammer
geführte Verzeichnis der Notariatskandidaten
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Der Notariatskandidat ist in allen Bereichen der notariellen Tätigkeit zu verwenden.
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Der Verein der Notariatskandidaten ist Dein Ansprechpartner für berufliche Fragen und Probleme.
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Vom Verein der Notariatskandidaten erhältst Du einen Tutor zugeteilt; das ist ein Mitglied desVereinsvorstandes, der Dir persönlich gerade in der schwierigen ersten Zeit in Deinem neuen Beruf mit Rat und Tat zur Seite steht.
4. Der Verein der Notariatskandidaten hält Fortbildungsveranstaltungen (Vorträge, Fachkurse, Diskussionen,etc…) und
Veranstaltungen geselligerer Natur (Ausflüge, Sport- und sonstige Veranstaltungen).
5. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen empfiehlt sich insbesondere auch, um neue Kolleginnen undKollegen.
kennenzulernen oder um Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen auszutauschen.
DIE NOTARIATSPRÜFUNG
1. Durch die Notariatsprüfung sollen die für die Ausübung des Berufes eines Notars nötigen praktischen
Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden. Die Ablegung der Notariatsprüfung ist in weiterer
Folge Voraussetzung für die Ernennung zum Notar.
2. Die Notariatsprüfung ist eine Fachprüfung und besteht aus zwei Teilprüfungen. Jede Teilprüfung besteht
aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
3. Die erste Teilprüfung kann nach einer praktischen Verwendung als Notariatskandidat im Ausmaß von
mindestens einem Jahr und sechs Monaten abgelegt werden.
4. Die zweite Teilprüfung kann nach bestandener erster Teilprüfung und einer weiteren praktischen
Verwendung als Notariatskandidat im Ausmaß von mindestens einem Jahr abgelegt werden.
5. Voraussetzung für die Zulassung zu den Teilprüfungen ist überdies die Teilnahme an den für
Notariatskandidaten verbindlichen und anrechenbaren Ausbildungsveranstaltungen.